UNSERE AGBs
§ 1 OPTIONEN UND BUCHUNGEN BEI PRO ARTISTS
-
ANFRAGEN DES AUFTRAGGEBERS SIND TERMINVERBINDLICHE, JEDOCH PROVISORISCHE OPTIONEN, DIE PRO ARTISTS IN DER REIHENFOLGE IHRES EINTREFFENS BEARBEITET. DEM AUFTRAGGEBER WIRD DER RANG DER OPTION BEI ANFRAGE MITGETEILT.
-
FESTBUCHUNGEN SIND FÜR BEIDE PARTEIEN BINDEND, ES SEI DENN ES WIRD AUSDRÜCKLICH VON BEIDEN PARTEIEN ETWAS ANDERES FESTGELEGT. FESTBUCHUNGEN SIND IN FORM EINER BUCHUNGSBESTÄTIGUNG SCHRIFTLICH UNTER ANGABE ALLER FÜR DIESE BUCHUNGEN WESENTLICHEN DETAILS UNVERZÜGLICH ZU BESTÄTIGEN.
§ 2 ARBEITSZEIT / ÜBERSTUNDEN
-
ARTISTS KÖNNEN HALB- ODER GANZTÄGIG GEBUCHT WERDEN.
-
BEI GANZTAGSBUCHUNGEN BETRÄGT DIE REINE ARBEITSZEIT MAXIMAL 8 STUNDEN, BEI EINER HALBTAGSBUCHUNG 4 STUNDEN
-
ÜBERSTUNDEN SIND MIT DEM ANTEILIGEN STUNDENSATZ DES TAGESHONORARS ZU VERGÜTEN (STUNDENSATZ X MEHRGEARBEITETE ZEIT). AN- UND ABREISEN ZÄHLEN NICHT ZUR ARBEITSZEIT. SIE SIND NACH VORHERIGER ABSPRACHE GGF. ZU VERGÜTEN (BEI ENTFERNUNGEN VON MEHR ALS 50 KM).
§ 3 ANNULLIERUNG / VERSPÄTUNG / HAFTUNG
-
WETTERABHÄNGIGE BUCHUNGEN DES AUFTRAGGEBERS SIND IN JEDEM FALL VORHER ALS SOLCHE ZU DEKLARIEREN. DER AUFTRAGGEBER KANN EINE WETTERABHÄNGIGE BUCHUNG NUR BIS SPÄTESTENS 17:00 UHR AM VORTAG DES PRODUKTIONSTAGES ABSAGEN (DIE ABSAGE MUSS TELEFONISCH ODER PER MAIL ERFOLGEN). DER KÜNSTLER ERHÄLT BEI NICHT RECHTZEITIGER ABSAGE DER WETTEROPTION ALS AUSFALLHONORAR 50% DES VEREINBARTEN TAGESHONORARS.
-
DIE VERBINDLICHEN FESTBUCHUNGEN KÖNNEN SOWOHL VOM AUFTRAGGEBER ALS AUCH VOM KÜNSTLER GRUNDSÄTZLICH NUR AUS WICHTIGEM GRUND ANNULLIERT WERDEN. DIE GESETZLICHE BEGRIFFSDEFINITION IST HIERFÜR MASSGEBEND.
-
STORNIERT DER AUFTRAGGEBER OHNE VORLIEGEN EINES WICHTIGEN GRUNDS, HAFTET ER GRUNDSÄTZLICH FÜR DAS VEREINBARTE GESAMTHONORAR.
-
GIBT ES FIRMENINTERNE, SCHWERE GRÜNDE, DIE DER AUFTRAGGEBER NACHWEISEN KANN, SO IST EINE ANNULLIERUNG EINER FESTBUCHUNG NACH FOLGENDER REGELUNG MÖGLICH: DER AUFTRAGGEBER LEISTET BEI EINER ANNULLIERUNG BIS ZU 24 STUNDEN VOR ARBEITSBEGINN 50% DES GESAMTHONORARS, DIE STORNIERUNG MUSS BIS 17 UHR IN DER OBEN GENANNTEN FRIST EINTREFFEN. BEI EINER SPÄTEREN ANNULLIERUNG ZAHLT DER AUFTRAGGEBER DAS GESAMTE VEREINBARTE HONORAR. BEI REISEN HAT DIE ANNULLIERUNG JEWEILS BIS 17.00 UHR DES TAGS VOR DEM ERSTEN REISETAG ZU ERFOLGEN,
-
DIE ANNULLIERUNG IST VOM JEWEILIGEN VERTRAGSPARTNER ZU EMPFANGEN UND ZU BESTÄTIGEN.
-
BEI SCHULDHAFTER VERSPÄTUNG DES GEBUCHTEN ARTISTS (Z.B. VERSCHLAFEN) ARBEITET DER ARTIST DIE AUSGEFALLENE ARBEITSZEIT NACH. IST DIES VOLLSTÄNDIG ODER ZUM TEIL NICHT MÖGLICH (Z.B. AUFGRUND SCHLECHTER WETTER- ODER LICHTVERHÄLTNISSE) WIRD DIE FEHLZEIT VOM HONORAR DES GEBUCHTEN KÜNSTLERS ANTEILIG ABGESETZT ODER EINE ANDERE LÖSUNG VERHANDELT.
-
PRO ARTISTS SCHLIESST JEGLICHE HAFTUNG FÜR DAS SCHULDHAFTE ODER FAHRLÄSSIGE VERHALTEN DER REPRÄSENTIERTEN KÜNSTLERS AUS.
§ 4 HONORARE UND NEBENKOSTEN
-
SOFERN KEINE ANDERE REGELUNG GETROFFEN WIRD, VERSTEHT SICH DAS HONORAR ALS TAGESHONORAR UNTER BEACHTUNG DER REGELUNG IN §2 Nr. 2..
-
PAUSCHALHONORARE BEDÜRFEN EINER GESONDERTEN VEREINBARUNG.
-
MACHT DER AUFTRAG EINE ANREISE DES GEBUCHTEN KÜNSTLERS VOR 18:00 UHR AM VORTAG DES/DER BUCHUNGSTAGS/E ERFORDERLICH ODER KANN DER KÜNSTLER AM VORTAG AUFGRUND DER GEPLANTEN ANREISE keine anderen aufträge ANNEHMEN, SO WIRD DEM AUFTRAGGEBER EIN HALBES TAGESHONORAR PRO REISETAG IN RECHNUNG GESTELLT. MUSS DER KÜNSTLER ZU EINEM ARBEITSORT AUSSERHALB DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND REISEN, SIND FÜR HIN- UND RÜCKREISE BEI BIS ZU 5 GEBUCHTEN ARBEITSTAGEN EIN HALBES TAGESHONORAR PRO REISETAG ZU ZAHLEN, BEI 6 UND MEHR GEBUCHTEN ARBEITSTAGEN SIND KEINE REISETAGE ZU ZAHLEN. BEI PRODUKTIONSORTEN, AN DENEN DER GEBUCHTE KÜNSTLER NICHT ANSÄSSIG IST UND DIE MEHR ALS 50 KM ENTFERNT SIND ZAHLT DER AUFTRAGGEBER DIE TRANSPORTKOSTEN MIT DEM JEWEILS GÜNSTIGSTEN TRANSPORTMITTEL. EVENTUELL ANFALLENDE ÜBERNACHTUNGSKOSTEN SIND VOM AUFTRAGGEBER ZU TRAGEN. DIE ERSTATTUNG DER VERPFLEGUNGSKOSTEN RICHTET SICH NACH DEN JEWEILIGEN STEUERLICHEN VORSCHRIFTEN UND DEM STANDORT.
§ 5 ZAHLUNGEN
-
PRO ARTISTS STELLT STELLT DIE HONORARE UND NEBENKOSTEN (INKL. AUSLAGENRECHNUNGEN UND REISESPESEN) DES ARTISTS IN RECHNUNG. DIE HONORARE UND NEBENKOSTEN WERDEN IN EURO FAKTURIERT. REISESPESEN IM AUSLAND WERDEN ENTWEDER IN DER LANDESWÄHRUNG ODER ZUM NACHGEWIESENEN ANKAUFSWERT IN EURO BERECHNET.
-
DIE RECHNUNGSBETRÄGE SIND VOM AUFTRAGGEBER SOFORT ZAHLBAR. DER KÜNSTLER IST DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE BEZAHLUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER MIT BEFREIENDER WIRKUNG AN PRO ARTISTS ERFOLGT.
§ 6 VERTRETUNG
-
DIE JEWEILIGE BUCHUNG BEGRÜNDET VERTRAGLICHE BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DEM JEWEILIGEN AUFTRAGGEBER UND DEN JEWEILIGEN KÜNSTLERN, DIE VON PRO ARTISTS VERTRETEN WERDEN.
§ 7 KSK
-
DIE HONORARE VERSTEHEN SICH EXKLUSIVE KSK (VON VERWERTER ZU ENTRICHTEN).
§ 8 ANZUWENDENDES RECHT/GERICHTSSTAND
-
ES GILT DAS RECHT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DER GERICHTSSTAND IST BRAUNSCHWEIG.
§ 9 SCHRIFTFORMKLAUSEL
-
ÄNDERUNGEN ODER ERGÄNZUNGEN DIESER VEREINBARUNGEN BEDÜRFEN DER SCHRIFTFORM.